Mietbedingungen Deine Ferien GmbH
Mietbedingungen Deine Ferien

Mietbedingungen Deine Ferien GmbH

Mit Abschluss einer verbindlichen Buchung wird zwischen dem Eigentümer (nachstehend Vermieter) des gebuchten Ferienobjektes (vertreten durch die Deine Ferien GmbH) und dem Gast (nachstehend Mieter) ein befristeter Mietvertrag zu folgenden Bedingungen abgeschlossen:

Mietvertrag

Befristeter Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienobjektes (Grund der Befristung: Urlaubsaufenthalt) Name des Mieters / Ferienobjekt und Dauer des Aufenthaltes wie in der Buchungsbestätigung festgehalten.

  1. Sorgfaltspflichten

    Das Ferienobjekt wird komplett ausgestattet vermietet. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.

    Die Mieter sind verpflichtet, Beanstandungen bei Anreise oder während der Mietzeit eingetretene Schäden unverzüglich an den Vermieter zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

  2. Rücktritt

    Tritt der Mieter vor Mietbeginn zurück wird vom Vermieter eine Entschädigung zu folgenden Konditionen geltend gemacht:

    • kostenfreie Stornierung bis 60 Tagen und mehr vor Mietbeginn
    • bis 28 Tage vor Anreise 25 % des Mietpreises
    • bis 7 Tage vor Anreise 80 % des Mietpreises
    • bis 1 Tag vor Anreise 90 % des Mietpreises
    • am Anreisetag 100 % des Mietpreises

    Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zu 60 Tage vor Mietbeginn möglich, außer wenn die Anreise in weniger als 28 Tagen erfolgt. Dann gelten oben genannte Stornobedingungen.

    Der Vermieter ist verpflichtet, sich um Ersatzvermietung zu bemühen. Im Falle einer Ersatzvermietung ist der durch den Ersatzmieter zu zahlende Mietpreis (ausschließlich aller Zahlungen für sonstige Kosten und Gebühren) auf die geschuldete Entschädigung anzurechnen. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Objekt in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

  3. Kaution

    Der Vermieter erhebt zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von 100.- €. Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe des Ferienobjektes abzurechnen und innerhalb von 7 Werktagen an den Mieter zurückzuüberweisen so bald übersehbar ist, dass dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen.

  4. Zahlungsweise

    Für den Mietvertrag gilt folgender Zahlungsplan:

    • Anzahlung 25 % auf den Gesamtpreis ohne Kaution fällig innerhalb 7 Tagen nach der Buchung
    • Restzahlung fällig bis 28 Tage vor Anreise

  5. Haftung des Mieters

    Der Mieter haftet für Schäden des Mietobjektes, des mitvermieteten Mobiliars und sonstiger Gegenstände im Mietobjekt, die durch Verletzung der ihm obliegender Sorgfaltspflichten oder vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache entstehen. Ferner hat er für die Schäden einzustehen, die von den begleitenden Personen und Besuchern verursacht wurden.

  6. Schlüssel

    Verliert der Mieter einen oder mehrere Schlüssel, hat der den Verlust sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter trägt die Kosten der Ersatzbeschaffung der abhanden gekommenen Schlüssel. Ist aus Sicherheitsgründen ein Austausch des betroffenen Türschlosses erforderlich, trägt der Mieter die entstandenen Kosten.

  7. Ende des Mietverhältnisses

    Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Ferienobjekt vollständig geräumt und besenrein zu verlassen. Hausmüll und eventuell angefallene Kaminasche sind vor der Rückgabe zu entsorgen.

    Wir bitten bei der Entsorgung um die Beachtung der geltenden Regeln zur Mülltrennung.

  8. Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  9. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

  10. Rechtswahl

    Es findet deutsches Recht Anwendung.